1.1 todool ist ein von der todool GmbH mit Sitz in 39052 Kaltern an der Weinstraße (BZ), Sterngasse 6, MwSt.-Nr. 03085210213, VWV Nummer BZ – 230862, PEC: todool@pec.it konzipierter, entwickelter und betriebener Dienst und deren ausschließliches Eigentum.
1.2 Beim Dienst handelt es sich um eine Web-Anwendung, mit der berechtigte Benutzer die Steuerfälligkeiten ihrer Mandanten automatisch erstellen und verwalten können. Die Software umfasst auch Funktionen für die Verwaltung individueller Aktivitäten, die Optimierung und kundenspezifische Anpassung von Geschäftsprozessen, die Organisation und Koordinierung der Arbeit im Team und die Erstellung von vorausgefüllten Dokumenten.
1.3 Die wesentlichen Merkmale von todool sind die automatisierte Erstellung von Aufgaben zur Überwachung der Steuerpflichten für die in todool erfassten Steuerzahler (d. h. physische und juridische Personen), auf Basis deren eingegebenen Daten und Dokumente, sowie die manuelle Erstellung von individuellen Aufgaben und Erledigung dieser Aufgaben durch die Benutzer von todool.
1.4 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Art und Weise, mit der der Anbieter dem zum Zeitpunkt der Aktivierungsanfrage identifizierten Kunden die Nutzung des todool-Dienstes gestattet.
1.5 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden an die bei der Registrierung bei todool angegebene E-Mail-Adresse jederzeit ändern zu können. Der Kunde kann innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der die Änderung betreffenden E-Mail durch schriftliche Mitteilung an den Anbieter vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt kein solcher Widerruf, werden die Änderungen an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit am Vertrag wirksam und verbindlich.
2.1 Nachstehend aufgelistete Begriffe haben folgende Bedeutung:
3.1 Der Kunde ist einzig und unmittelbar für die Wahl der Nutzung von todool verantwortlich und ihm obliegt es zu prüfen, ob die Funktionen von todool seinen Anforderungen, seiner IT-Ausstattung und seinen Bedürfnissen entsprechen.
3.2 Der Anbieter ist weder verantwortlich noch verpflichtet, die Kundenanforderungen und die Eignung des von ihm angebotenen Dienstes zu prüfen, auch nicht in Bezug auf den Speicherplatz, die IT-Ausstattung, die Verwendungsmöglichkeiten usw. Die Verantwortung für die Entscheidungen in Bezug auf die oben genannten Punkte liegt ausschließlich beim Kunden.
4.1 Die Leistungen von todool hängen von mehreren zusammenwirkenden Faktoren ab, u. a. von der Übertragungsgeschwindigkeit, den Merkmalen der Hardware und den Verbindungen zwischen der Hardware und der gesamten installierten Software. Für die Nutzung von todool ist eine aktive Internetverbindung sowie die Verwendung eines der gängigsten Browser in der neuesten Version erforderlich.
5.1 Jeder, der todool nutzen möchte, muss dies über die Website www.todool.com beantragen. Der Anbieter schickt dem Antragsteller per E-Mail ein vorläufiges Passwort für den Erstzugang zu todool. Der Vertrag gilt ab dem Erhalt der E-Mail mit dem vorläufigen Passwort als abgeschlossen.
5.2 Der Dienst wird für den vom Kunden abonnierten oder zu einem späteren Zeitpunkt verlängerten Zeitraum bereitgestellt.
5.3 Der Kunde darf einmalig, d. h. nur bei der Erstanmeldung, eine 14-tägige kostenlose Testphase in Anspruch nehmen.
5.4 Die Rechnungsstellung erfolgt im Voraus über den vollen Betrag des Abonnementzeitraums.
Die Zahlung erfolgt am Tag der Rechnungsstellung mit einer der vorgesehenen Zahlungsmethoden auf der Website www.todool.com. Die Rechnung wird dem Kunden über das elektronische Austauschsystem übermittelt.
Bei ausländischen Subjekten mit Wohnsitz in der EU hängt die Berechnung der Mehrwertsteuer bei der Rechnungsstellung von der Anerkennung ihrer Mehrwertsteuernummer durch http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/?locale=it ab. Für die Anwendung der Mehrwertsteuer sind die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Bestimmungen maßgebend.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter jede Änderung seiner Daten wie Firmenbezeichnung, Mehrwertsteuernummer, Anschrift, E-Mail-Adresse usw. mitzuteilen.
6.1 Der Preis für die Bereitstellung und Nutzung von todool ist der Benutzerschnittstelle für die Vertragsunterzeichnung auf der Website www.todool.com zu entnehmen. Er bezieht sich auf jeden einzelnen aktiven Benutzer (d. h. der Preis der Dienstleistung für den Kunden ergibt sich durch die Multiplikation des angegebenen Preises mit der Anzahl der aktiven Benutzer des Kunden).
Der Preis ist sowohl für Monats- als auch für Jahresabonnements angegeben.
Im Falle einer Verlängerung gilt der auf der Website www.todool.com zum Zeitpunkt der Verlängerung angegebene Preis.
6.2 „Aktive Benutzer“ sind die vom Systemadministrator des Kunden in todool konfigurierten Benutzer mit Zugangsberechtigung. Für alle aktiven Benutzer gibt es kein Zeit- oder Sitzungslimit für die Nutzung des Systems.
6.3 Die Zahl der aktiven Benutzer kann jederzeit zum Preis des in Abschnitt 6.1 genannten monatlichen Abonnements erhöht werden. Bei einem Jahresabonnement richtet sich der Abrechnungszeitraum für zusätzliche Benutzer nach den bis zur Verlängerung verbleibenden Monaten.
6.4 Die Anzahl der aktiven Benutzer kann beim Ablauf des Abonnements, wie in Abschnitt 11.2 beschrieben, reduziert werden.
7.1 Der Anbieter wird todool automatisch aktualisieren, damit die Kunden immer die jeweils aktuellste Version nutzen können. Dem Kunden ist bewusst und er akzeptiert, dass bei Aktualisierungen:
7.2 Sollte der Kunde nach der Aktualisierung auf eine Fehlfunktion stoßen oder Schwierigkeiten haben, die neu eingeführten Funktionen zu verstehen, kann er sich jederzeit unter der Adresse support@todool.com an die Mitarbeiter von todool wenden und das Problem melden. Der Anbieter gibt unverzüglich Anweisungen zur Lösung des Problems und meldet es gegebenenfalls seinen Entwicklern, damit so schnell wie möglich und mit möglichst geringem Aufwand für den Kunden eine Lösung gefunden werden kann.
8.1 Der Kunde hat von den folgenden Merkmalen der angebotenen Dienstleistung bewusst Kenntnis genommen und erklärt, ordnungsgemäß darüber informiert worden zu sein:
8.2 todool nutzt für seinen Betrieb den Cloud-Service Amazon Web Services aus Italien („Region AWS Milano“). Der Kunde erklärt, mit diesem vertraut zu sein, dessen Merkmale eingesehen und für gut befunden zu haben (https://aws.amazon.com/it/). Etwaige Störungen der Cloud wirken sich auf den Betrieb und das Funktionieren von todool aus, ohne dass der Anbieter dafür haftbar gemacht werden kann.
8.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass gelöschte Daten nach 30 Tagen nicht mehr verfügbar sind und 7 Tage, nachdem sie von niemandem mehr einsehbar sind, endgültig gelöscht werden.
8.4 Der Benutzer ist nicht berechtigt, todool zu übertragen, Sublizenzen zu vergeben, zu modifizieren, zu kopieren, zu reproduzieren, zu konvertieren, zu dekodieren, zu disassemblieren oder irgendeinen Versuch zu unternehmen, todool herauszuarbeiten oder zu verändern.
9.1 Der Kunde hat alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz seiner eigenen Daten und seines Netzes zu treffen und alles zu tun, um die Daten zu sichern, eventuell festgestellte Störungen dem Anbieter unverzüglich zu melden.
9.2 Der Kunde hat zudem den korrekten Import von Steuerzahlerdaten in die todool-Umgebung und deren Integrität zu überprüfen.
9.3 Der Kunde darf nur Daten von Steuerzahlern in todool importieren, zu deren Nutzung er berechtigt ist, wobei er sich dazu verpflichtet, diese in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu nutzen. Sobald er den Dienst erworben hat, ist er für den Import der Steuerzahlerdaten alleinverantwortlich, ebenso wie für die Eingabe der für die Profilierung der Steuerzahler und die Einrichtung von Benutzern erforderlichen Parameter.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Korrektheit der über todool durchgeführten Verarbeitung zu überprüfen.
9.5 Der Kunde darf keine automatisierten Verfahren wie Agenten, Bots, Skripte, Spider oder ähnliche verwenden, um auf die Dienste, Registrierungsdaten, Benutzerdaten oder andere Anwendungsdaten zuzugreifen, sie zu kopieren, zu sammeln, zu übertragen oder zu überwachen. Außerdem darf der Kunde solche Verfahren nicht verwenden, um die Sicherheit des Dienstes zu testen oder zu überwachen. Es ist verboten, die Authentifizierungsmechanismen oder andere Anwendungen, die für das Funktionieren der Dienstleistung erforderlich sind, zu verletzen; zudem ist es untersagt, Software, Mechanismen oder andere Codes zu verwenden, die die Nutzung der Dienste oder das ordnungsgemäße Funktionieren der Anwendung beeinträchtigen können oder sollen.
9.6 Der Kunde verpflichtet sich – auch in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher für die Handlungen seiner Angestellten, Mitarbeiter oder Hilfspersonen – den Anbieter zu entschädigen und schadlos zu halten, falls dieser direkt oder gesamtschuldnerisch aus irgendeinem Grund zur Zahlung von Beträgen, beispielsweise, aber nicht ausschließlich, für Schadenersatz, Entschädigung, Bußgelder usw. im Zusammenhang mit dem Inhalt der über die Software übermittelten Mitteilungen und Informationen angehalten ist.
9.7 Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter von allen Schäden, Verlusten, Verantwortlichkeiten, Kosten, Aufwendungen und Ausgaben vollständig freizustellen und schadlos zu halten, die dem Anbieter entstehen können, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt.
10.1 Ausschließlich bei Fehlen von Produktmerkmalen, die der Anbieter ausdrücklich und schriftlich zugesichert hat, haftet der Anbieter für den Schaden, den der Benutzer aufgrund des Fehlens dieser Merkmale erleidet, bis zu einem Höchstbetrag, der den vom Kunden gezahlten Beträgen entspricht.
10.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass todool, wie in Artikel 8.2 beschrieben, für sein Funktionieren die Dienste Dritter benötigt; er schließt daher hiermit jede Verantwortung des Anbieters aus, die sich aus der Unterbrechung, Aussetzung, Störung und/oder Änderung obengenannter Dienste ergibt.
11.1 Die Nutzungslizenz wird je nach gewähltem Abonnement für einen bestimmten Zeitraum erteilt.
11.2 Das Dienstabonnement verlängert sich automatisch um die gleiche Dauer wie das laufende Abonnement, sofern es nicht von einer der Parteien bis spätestens den letzten Tag des laufenden Zeitraums gekündigt wird. Bei Mitteilung an den Kunden ist die Kündigung an die bei der Anmeldung oder später angegebene PEC-Adresse zu senden; bei Mitteilungen an den Anbieter an die Adresse todool@pec.it.
In jedem Fall kann die aus öffentlichen Listen resultierende PEC-Adresse verwendet werden, und, falls diese nicht existieren, nicht verfügbar oder nicht funktionieren sollte, ein Einschreiben in Papierform.
11.3 Im Zuge der Verlängerung kann der Kunde, mit Mitteilung bis spätestens den letzten Tag des laufenden Zeitraums an die Adresse hello@todool.it, eine andere Abonnementdauer als die ursprüngliche Abonnementdauer beantragen.
11.4 Für den Fall, dass der Dienst, aus welchem Grund auch immer, eingestellt oder anderweitig unterbrochen wird, erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er sich der Möglichkeit des Verlustes bestimmter in todool gespeicherter Daten bewusst ist und das Risiko dafür übernimmt.
11.5 Bei Beendigung des Dienstes aus welchem Grund auch immer (Nichtverlängerung, Kündigung, Aussetzung wegen Nichtzahlung usw.) wird die Umgebung deaktiviert und der Kunde kann nicht mehr darauf zugreifen. Der Kunde verfügt über eine Frist von 30 (dreißig) Tagen, um den Vertrag zu verlängern, ohne dass es zu einem Datenverlust kommt. Nach Ablaufen dieser Frist übermittelt der Anbieter dem Systemadministrator eine entsprechende Mitteilung. Die Umgebung und die darin enthaltenen Daten werden 7 (sieben) Tage nach einer solchen Mitteilung endgültig gelöscht.
12.1 Der Anbieter hat das Recht, den Nutzungsvertrag gemäß Artikel 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches durch schriftliche Mitteilung an den Kunden sofort zu kündigen, wenn der Kunde eine der in Artikel 5.4 (Zahlung) und 9 (Pflichten des Kunden) genannten Verpflichtungen verletzt.
13.1 Der Anbieter haftet nicht, wenn die Daten des Kunden, seiner Angestellten, Kunden, Lieferanten usw. aufgrund von Fehlern und/oder Nachlässigkeit bei der Einrichtung der Daten durch den Kunden selbst oder dessen Benutzer oder aufgrund einer unsachgemäßen Nutzung der todool-Funktionen Dritten bekannt oder sonst zugänglich gemacht werden.
13.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter durch todool, insbesondere im Hinblick auf die Speicherung derselben in der Cloud, wird durch den beigefügten Vertrag über die Ernennung eines verantwortlichen Datenverarbeiters geregelt.
14.1 Der Anbieter ist Inhaber aller Rechte, einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum und der Urheberrechte an todool und den darin verwendeten Marken. Der Kunde erkennt daher diese Rechte des Anbieters ausdrücklich an und darf keinen nicht ausdrücklich vom Anbieter genehmigten Gebrauch davon machen.
14.2 Die auf der Webseite des Anbieters und auf todool veröffentlichten Inhalte (todool-Logo, Bilder, Videos, Grafiken und Texte) sind urheberrechtlich geschützt.
15.1 Vorliegender Vertrag wird vom italienischen Gesetz geregelt.
15.2 Für alle Streitigkeiten bezüglich der Auslegung, Ausführung oder Auflösung des vorliegenden Vertrags ist ausschließlich der Gerichtsstand Bozen zuständig.
Gemäß und im Sinne der Artikel 1341 – 1342 des italienischen Zivilgesetzbuches stimme ich hiermit ausdrücklich nachstehenden Klauseln zu: 10.1 (Haftungsbeschränkungen des Anbieters), 10.2 (Haftungsausschluss des Anbieters), 11.2 (Automatische Verlängerung), 15.2 (Zuständiger Gerichtsstand).
todool GmbH
Sterngasse 6
39052 Kaltern a.d.W. (BZ)
hello@todool.com
todool@pec.it
MwSt-Nr.: 03085210213 | VWV Nummer: BZ – 230862
Ihr Konto wird am Ende der kostenlosen Testphase deaktiviert. Sollten Sie Ihre Meinung trotzdem noch ändern, möchten wir Sie daran erinnern, dass die von Ihnen in todool eingegebenen Daten 30 Tage lang verfügbar bleiben und nach weiteren 7 Tagen endgültig gelöscht werden.
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In der Zwischenzeit können Sie todool ohne Unterbrechung weiterhin nutzen.
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
2.1.
Gegenstand eines Auftrages kann sein:
2.2.
Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.
2.3.
Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese
Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
2.4.
Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
2.5.
Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.
2.6.
Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer
nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
2.7.
Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.
3.1.
Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. – stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks,
Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2.
Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
3.3.
Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4.1.
Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.
4.2.
Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von
ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der
Auftraggeber.
4.3.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
5.1.
Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
5.2.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
5.3.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.
5.4.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.
6.1.
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
6.2.
Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.
6.3.
Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung beim Auftragnehmer zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
7.1.
Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
7.2.
Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
7.3.
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
8.1.
Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.4. schriftlich dokumentiert erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
8.2.
Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.
8.3.
Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
8.4.
Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
8.5.
Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
8.6.
Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.